Ein Teil der Kosten der klinisch-psychologischen Diagnostik, Psychotherapie, Logopädie sowie Ergotherapie kann refundiert werden, sofern es um gesundheitsbezogene Probleme geht und eine Zuweisung durch Vertragsfachärzt*innen, Psychotherapeut*innen, einer Vertragseinrichtung oder einer Einrichtung eines Versicherungsträgers vorliegt.